Course | Wirkstofffreisetzung für schnell freisetzende orale Darreichungsformen |
Trainer | Dr. Jobst Limberg Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Prof. Dr. Markus Veit ALPHATOPICS GmbH |
Period | 09/05/23 — 10/05/23 |
State | scheduled |
Category | Intensivtraining |
Language | German |
Free places | |
Fee | €1,890.00 plus VAT. |
Book for myself | Book for group |
In dem "Reflection paper on the dissolution specification for generic solid oral immediate release products with systemic action" (EMA/CHMP/CVMP/QWP/336031/2017) wird aus Sicht der EU-Regulatoren der Stand von Wissenschaft und Technik bei der Entwicklung angemessener Wirkstofffreisetzungsverfahren in der Qualitätskontrolle für schnell freisetzende Generika (orale feste Darreichungsformen) dargelegt. Insbesondere wird beschrieben, wie Spezifikationen für die Freigabe und Laufzeit gesetzt und begründet werden sollten. Es wird inzwischen von Antragstellern für schnell freisetzende generische Produkte erwartet, dass sie sich bei der Methodenentwicklung und dem Setzen von Freisetzungsspezifikationen für die Marktfreigabe an den Vorgaben des Papiers orientieren. Das gilt für Human- und Tierarzneimittel gleichermaßen.
Das Thema ist nicht nur von zentraler Bedeutung im Rahmen der Entwicklung von Generika, sondern insbesondere auch bei Änderungen der physikalisch-chemischen Eigenschaften des Wirkstoffs, in der Herstellung und/oder Zusammensetzung und Produkten sowie bei Site-Transfers. Die zuletzt genannten Punkte gelten auch für Innovatorprodukte. Zentrale Punkte sind:
Eine angemessene Entwicklung des Wirkstofffreisetzungsverfahrens. Im Rahmen der Entwicklung muss für das Freisetzungsverfahren produktspezifisch ein geeignetes Freisetzungsmedium identifiziert, ein geeignetes Verfahren gewählt (basierend auf denen, die im Europäischen Arzneibuch beschrieben werden) sowie angemessene Prüfbedingungen evaluiert werden. Bei deren Festlegung haben die diskriminatorischen Eigenschaften des Verfahrens eine zentrale Bedeutung. Das gilt nicht nur, weil damit kritische Qualitätsattribute adressiert und die diesbezügliche Konformität mit den Bio-Chargen belegt werden müssen, sondern auch, weil Freisetzungsuntersuchungen das zentrale Surrogat für klinische Bioäquivalenzstudien darstellen. Im optimalen Fall sind die In-vitro-Daten prädiktiv für die In-vivo-Performance der Darreichungsform; zumindest muss es basierend auf In-vitro-Daten möglich sein, ein "Ranking" von Chargen bezüglich der kritischen Qualitätsattribute vorzunehmen. Es muss also möglich sein, Chargen zu diskriminieren, die hinsichtlich kritischer (die In-vivo-Performance beeinflussender) Qualitätsattribute verschieden sind. In dem "Reflection-Paper" wird ausdrücklich klargestellt, dass diese Forderung auch für die Routineprüfung im Rahmen der Chargenfreigabe gilt. Es wird im Detail dargelegt, was im Rahmen der Entwicklung für Produkte mit Wirkstoffen unterschiedlicher BCS-Klassen zu berücksichtigen ist. Dabei sind Chargen, die im Rahmen der klinischen Bioäquivalenzstudien als (angemessen) bioäquivalent identifiziert wurden, von zentraler Bedeutung; insbesondere solche, die als "Side-Batches" bezeichnet werden und die die Grenzen der Variabilität mit akzeptabler Bioäquivalenz abbilden.
Das Setzen angemessener Spezifikationen. Mit dem am Ende der Entwicklung in der Prüfstrategie inkludierten Wirkstofffreisetzungsverfahren müssen Chargen, die aus diesem Korridor herausfallen, sicher diskriminierbar sein. Die dafür zu setzenden Spezifikationen müssen an die Anforderungen der Vorgaben im Europäischen Arzneibuch (Kapitel 2.9.3) angelehnt sein. Als Target wird dabei ein Bestehen der Prüfung im Rahmen der Routineproduktion auf der zweiten Prüfstufe angestrebt (S2 im Falle von schnell freisetzenden Darreichungsformen). Die Prüfzeitpunkte sollten so gewählt sein, dass sie die Freisetzungsprofile gut abbilden. Diese wiederum sollten so etabliert werden, wie es im Annex 1 der Leitlinie zur Bioäquivalenz (CPMP/EWP/QWP/1401/98 Rev. 1/Corr**) dargelegt ist. Die Spezifikationen müssen so gesetzt werden, dass die Gleichheit zu den Chargen mit akzeptabler In-vivo-Performance belegt werden kann; dabei wird eine Abweichung von bis zu 10% zwischen den jeweiligen Mittelwerten akzeptiert. Entsprechend wird auch der Q-Wert in der Regel vom Mittelwert der akzeptablen Chargen abgeleitet. Ein Entscheidungsbaum im Annex 1 des "Reflection Papers" erleichtert das Setzen von angemessenen Akzeptanzkriterien.
Zu der Thematik bieten wir Ihnen ein Intensiv-Training zu Untersuchungen der Wirkstofffreisetzung für schnell freisetzende orale Darreichungsformen an.
Das 2-tägige Intensiv-Training deckt alle Aspekte ab, die hinsichtlich der Etablierung der Prüfung, Qualifizierung der Geräte, der Validierungen, dem Setzen und Begründen von Spezifikationen und Änderungskontrolle relevant sind. Das Training eignet sich nicht nur für Neueinsteiger, sondern ist auch sehr gut geeignet, bestehendes Wissen zu vertiefen und zu konsolidieren. Letzteres gilt insbesondere für die Implementierung der Vorgehensweise nach dem EMA-Papier EMA/CHMP/CVMP/QWP/336031/2017.
Folgende Themen werden behandelt:
Teilnehmerkreis: Mitarbeiter im Entwicklungs- und QK-Labor für die Prüfung von festen oralen Darreichungsformen; Mitarbeiter in RA-CMC-Teams, die Daten zur Analytik, Validierung und Freisetzungsprüfung in das Dossier implementieren. Mitarbeiter in der Qualitätssicherung mit Fokus Analytisches Labor.
Um ein effektives Training zu gewährleisten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Das ermöglicht es uns auch, auf Ihre individuellen Fragen einzugehen. Gleichzeitig eignet sich die Veranstaltung durch die gemeinsame Zeit am Rande auch zum Knüpfen von Netzwerken und zum fachlichen Austausch.
Frühbucherpreis:
1890,00 EURO zzgl. MwSt. pro Person - Bei Buchung bis zum 31. März 2023.
Normalpreis:
2150,00 EURO zzgl. MwSt. pro Person - Bei Buchung nach dem 01. April 2023.
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Weekday | Time |
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Tuesday | 10:00 - 17:00 |
Wednesday | 09:00 - 17:00 |
10563_Flyer_Intensivtraining-Dissolution-2023 |
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